Im Kanton Zug wird das Veloweggesetz zur Sackgasse für Trailbiker | Ride MTB

Im Kanton Zug wird das Veloweggesetz zur Sackgasse für Trailbiker

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Die Kantone müssen ein Velowegnetz für die Freizeit definieren. Der Kanton Zug gehört zu jenen, die gleichzeitig ihre Regelung des Mountainbikens auf Wegen überarbeiten. Das Resultat ist nicht zum Vorteil der Mountainbiker.

Es hatte so vielversprechend angefangen: Der Kanton Zug lud die Biker ein, ihre bevorzugten Wege anzugeben, als Beitrag zu einem Zuger Singletrailnetz im neuen Richtplan. Der erste Entwurf des Netzes schlug keine Wellen – wohl weil die IG Mountainbike Zug als Vertreterin der Community davon ausging, weiterhin alle Wege legal befahren zu können. Das offizielle Netz sollte lediglich den Grossteil der Biker auf sich ziehen, dachten sie.

Das neue Zuger Waldgesetz regelt das ganz anders: An Singletrails stehen den Mountainbikerinnen im Innerschweizer Kanton nur noch jene offen, die im Richtplan als Bikewege gekennzeichnet sind. Damit stand der eigentlich seit über einem halben Jahr öffentliche Richtplan-Entwurf plötzlich im Zentrum des Interesses. Und die Bikerinnen mussten feststellen: Sie dürfen zwar ihre Wünsche anmelden. Erfüllt werden aber nur jene, die für die Grundeigentümerinnen akzeptabel sind.

Kantonsplaner René Hutter wirft ein, dass der Prozess komplexer sei, dass insgesamt rund 40 Parteien Bedürfnisse einbrächten und die Anliegen der anderen kritisch beurteilten. In den letzten Wochen hat sich die Diskussion aber auf das ungleiche Duell zwischen Mountainbikern und Waldbesitzerinnen zugespitzt.

Referendum als Flucht nach vorn

Noch gilt im Kanton Zug das Gleiche wie in vielen Kantonen: Fahrradfahren ist auf Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Doch sobald der neue Richtplan und damit auch der neue Artikel im Waldgesetzt in Kraft sind, herrscht Fahrverbot auf einem grossen Teil der Singletrails, auf denen die Biker seit Jahrzehnten unterwegs sind. Den Richtplan nun noch in deren Sinn zu verändern, ist wenig realistisch.

Deshalb hat die IG Mountainbike die Flucht nach vorn ergriffen und sammelt Unterschriften, um das neue Waldgesetz zurückzuweisen. 1500 Unterschriften braucht es, damit die Bevölkerung über das Gesetz abstimmt. Sie zusammenzubringen, ist schon nicht einfach, verrät Präsident Manuel Sigrist. Im neuen Waldgesetz geht es um viel mehr als Mountainbiken. Es an der Urne zu versenken, dürfte noch schwieriger werden, als die Abstimmung zu erwirken.

Ein Resultat hat der Vorstoss der IG Mountainbike aber bereits: Er hat den Puls anderer an der Richtplanung Beteiligter in die Höhe getrieben. Ruedi Bachmann von WaldZug, der Vereinigung der Zuger Waldeigentümer, kritisiert: «Wir waren im Dialog, haben die Vorschläge der Biker geprüft und festgelegt, welche Wege wir freigeben wollen. Das ging an sie zurück. Und jetzt schmeissen sie uns alles vor die Füsse und wollen doch alles!»

Auch René Hutter, der das Projekt des neuen Richtplans führt, verrät, wie wenig Goodwill die Mountainbiker nun noch geniessen. «Viele Waldbesitzer sind knallhart. Die sagen: Das sind die Wege, die wir hergeben. Wenn ihr weitere freigeben wollt, müsst ihr uns enteignen.»

Soweit wird es nicht kommen. Hutter versucht stattdessen die 200 Eingaben zum Velowegnetz im Richtplan-Entwurf aufzunehmen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. 146 davon beträfen das Bikenetz, verrät er. Je die Hälfte komme von Mountainbikerinnen, die mehr Wege wollen und von Grundeigentümern, die nicht mehr zu geben bereit sind. Jetzt erst recht nicht.

Die Machtverhältnisse sprechen nicht für die Mountainbiker

Manuel Sigrist, Präsident der IG Mountainbike Zug, verteidigt das Vorgehen der Organisation: «Wir konnten Inputs zum Richtplan liefern, aber wir haben diesen nicht miterarbeitet. Wir haben angegeben, welche Wege für die Bike-Community besonders wichtig sind und gebietsweise ist der Entwurf des Richtplans recht weit weg davon.» Das Gesetzesreferendum sei das einzige Mittel, das sie hätten, um eine für sie ungünstige neue Regelung zu bekämpfen. «Dass wir damit nicht nur auf Gegenliebe stossen, ist klar.»

Das Singletrail-Netz in seiner aktuellen Form sei gebietsweise gut, in anderen Regionen sei aber fast alles gestrichen worden. In ihrer schriftlichen Stellungnahme erklärt die IG Mountainbike, dass einige Bike-Vereine keine Kinder- und Jugendtrainings auf Singletrails mehr durchführen könnten, da die geeigneten Wege nicht zum Netz gehören.

Alle Argumente der Biker prallen wohl an den Machtverhältnissen ab. Die Korporationen, die die Wälder pflegen und bewirtschaften haben mehr Gewicht. Und sie sind zufrieden mit dem Netz, wie es im Entwurf festgehalten ist. «Unsere Seite hat schon viele Kompromisse gemacht», erklärt Bachmann von WaldZug. Gleichzeitig hätten sie immer noch grosse Probleme mit illegalen Trails. Dann verweist er auf den Zugerberg Trail, den man für die Biker gebaut habe – mit der Zusage der Biker gewisse Wege nicht mehr zu befahren. «Diese Zusage wird nun immer mehr aufgweicht und die besagten sehr steilen Wege werden wieder befahren.»

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die rechtliche Schärfung des Fahrradfahrens auf Wegen ist im Kanton Zug kein Vorteil für die Mountainbiker. Diese dachten, nun könnten sie ein attraktives Singletrailnetz definieren. Und weil signalisierte Trails in der Regel einen grossen Teil des Bike-Verkehrs aufnehmen, könne eine Minderheit weiterhin entspannt ihre Lieblingstrails fahren. Auf Entspannung stehen die Zeichen in Zug erstmal nicht. Und selbst wenn sich die Gemüter beruhigen, werden den Mountainbikerinnen kaum noch weitere schmale Wege zugestanden werden.


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