Freipass für Fahrverbote abgewendet: Deutsche Mountainbiker atmen auf
Ein geheimes Dokument ersetzt ein geleaktes. Die Diskussion um das in Revision befindliche deutsche Bundeswaldgesetz beruht auf internen Papieren, von denen die Öffentlichkeit eigentlich gar nichts wissen dürfte. Offiziell hat es die Möglichkeit nie gegeben, dass Bundesländer das Fahrradfahren im Wald ohne zwingende Gründe verbieten können. Auch dass dieser Artikel nicht im neuen deutschen Waldgesetz stehen werde, beruht auf Indiskretion in einer der Behörden, die am Entwurf arbeiten.
Dazwischen liegen aber Monate, in denen die Deutsche Initiative Mountainbike DIMB und andere darauf hingewirkt haben, dass der drohende Freipass für Mountanibike-Verbote aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wird. Massgeblich daran beteiligt war Heiko Mittelstädt, der bei der DIMB das Dossier Politik betreut. «Unsere Argumentation, die wir gemeinsam mit dem Bike.Nature.Movement und anderen Verbänden eingebracht haben, wurde beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft offensichtlich gehört und umgesetzt», kommentiert er in der Mitteilung der DIMB.
Noch ist nichts fix – am wenigsten, ab wann das neue Waldesetz gilt
Aus der Welt sei auch der als «Komoot-Paragraf» bekannt gewordene Passus, wonach sich strafbar macht, wer digitale Tracks nicht erlaubter Routen veröffentliche, was nicht nur Mountainbikerinnen, sondern auch Pilzsuchern oder Orientierungsläuferinnen versehentlich passieren könnte.
Trotzdem könne es noch Diskussionbedarf geben, wenn es um die konkreten Formulierungen gewisser Regeln gehe, räumt die DIMB ein. Die offizielle Anhörung der Verbände, an der auch die Interessensvertretung der Mountainbikerinnen Deutschlands teilnimmt, hat noch nicht stattgefunden. Offen ist ausserdem, ob das neue deutsche Waldgesetz, in dem es um viel mehr als das Fahrradfahren geht, noch in der laufenden Legislatur zur Abstimmung kommt, die 2025 endet.