Bump for Peace: Alec will Frieden auf den Trails | Ride MTB

Bump for Peace: Alec will Frieden auf den Trails

Wer Alec Wohlgroth vorher nicht kannte, kennt ihn jetzt als das Gesicht der Biker, die das historische Uetliberg-Urteil erwirkt haben. Dabei will Alec gar nicht als Kämpfer wahrgenommen werden. Und der Schreibende kennt ihn schon sehr lange und kann bestätigen: Er ist eigentlich auch keiner. «Recht bekommen ist schön, aber es passt eigentlich nicht zum Biken in der Natur», findet er.

Und darum geht der Zürcher jetzt in die Charme-Offensive. Sie ist die Fortsetzung einer Gewohnheit, die er seit vielen Jahren pflegt. Wer ihn auf dem Trail beschimpft und danach nicht sofort das Weite sucht, wird von Alec in ein freundliches Gespräch verwickelt. Der Ärger verraucht dann jeweils ziemlich schnell. Neu ist, dass das Vorgehen einen Namen, Website, Flyer, Sticker und Bierdeckel hat. «Zäme uf em Wäg» ist der Name der Aktion. «Zäme happy» ein weiterer Spruch. Auf den Sujets reichen sich alle möglichen Trail-Nutzenden die Hand. «Eine Initiative für mehr Rücksicht und Respekt auf den Trails», heisst es auf dem Flyer. Mit mehr Toleranz kommen wir auch auf den schmalsten Wegen aneinander vorbei, verspricht die Website. Dort gibt es auch ein Video, das zeigt, wie sich Alec die Koexistenz auf den schmalen Wegen vorstellt.

Eine Investition in den Trail-Frieden

Alec hofft, mit den Flyern, Stickern und ganz besonders den Bierdeckeln, die vielleicht bald in Wald- und Bergschenken aufliegen, die Herzen der Menschen zu gewinnen, die im Mountainbiker den Endgegner sehen. Die Trail Friends Zürich unterstützen die Aktion bereits, weitere Organisationen auch von ausserhalb der Bike-Szene sollen Interesse signalisiert haben.

Alec hat zwischen 5000 und 6000 Franken in die Grafik, den Text, die Website und das Video gesteckt. Nun hofft er auf Spenden, die ihm helfen, die weiteren anfallenden Kosten zu decken. Für Trailbiker könnte das eine sinnvolle Investition sein. Denn verhärtete Fronten helfen den Trailbikern nicht, schon gar nicht in den laufenden kantonalen Gesetzgebungsprozessen im Zusammenhang mit dem Veloweggesetz des Bundes.